Steuern sparen mit FUNDEVIDA Suisse
FUNDEVIDA Suisse ist als gemeinnützige Institution
von den Steuern befreit
Kantonales Steueramt Zürich
Unter dem Namen "Fundevida Suisse" besteht aufgrund der Statuten vom 15. März 2007 ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB mit Sitz in Schlieren.
Nach § 61 lit. f StG und Art. 56 fit. g DBG und Verfügung der Steuerverwaltung des Kantons Zürich vom 10. April 2007 ist Fundevida Suisse von der Steuerpflicht befreit.
Daher sind auch Spenden von natürlichen Personen bei ihrem steuerbaren Einkommen abzugsfähig und können Spenden von juristischen Personen
als Aufwand verbucht werden.
Kantonale Steuerverwaltung Zürich | Bescheinigung Spendenabzug
Spenden & Steuern sparen
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